Geldkarte
Geldkarte ist die Bezeichnung für eine elektronische Geldbörse in Deutschland. Die internationale Bezeichnung lautet Smartcard.
Aufladen
Es gibt zwei Arten von Geldkarten:
- Die Girokonto-bezogene Geldkarte.
Eine Girokonto-bezogene Geldkarte kann an vielen Geldautomaten und an separaten Ladeterminals aufgeladen werden. Das zugehörige Girokonto wird dabei mit dem gewählten Betrag belastet. Zum Teil sind Maestro-Karten- und Geldkartenfunktionalität auf einer Karte integriert.
- Die kontoungebundene Geldkarte.
Dies ist eine Chipkarte im Standard-Scheckkartenformat ohne weitere Zahlungsfunktionen. Die Karte kann gegen Bargeld am Bankschalter aufgeladen werden. Es existieren auch Ladeterminals mit zwei Kartenschlitzen, an denen man eine kontoungebundene Geldkarte gegen eine Maestro-Karte aufladen kann. Beim Aufladen erfolgt eine Verfügung vom Girokonto wie bei einem Geldautomaten, das Geld wird aber nicht bar ausgegeben, sondern auf den Geldchip geladen.
Den Maximalbetrag, der auf eine Geldkarte geladen werden kann, legt das emittierende Kreditinstitut fest. Im statistischen Durchschnitt werden zurzeit ca. 26 EUR geladen.
Bezahlen
Zum Bezahlen führt der Kunde seine Geldkarte in den Verkaufsautomaten bzw. das Zahlungsterminal des Händlers ein und bestätigt ggf. den angezeigten Zahlbetrag durch Drücken einer bestimmten Taste. Dann wird der Betrag vom Guthaben auf der Geldkarte abgezogen und dem Konto des Automatenbetreibers bzw. des Händlers unter Abzug einer Gebühr von 0,3 % (mind. 0,01 EUR) gutgeschrieben.
Der durchschnittliche Zahlbetrag beträgt zurzeit 2,35 EUR.
Bezahlt werden kann mit der Geldkarte bei jedem Akzeptanzpartner, der mit einem Zahlungsprovider einen Vertrag zur Akzeptanz der Geldkarte geschlossen hat. Der Händler erhält dazu eine Händlerkarte, die als physisches Gegenstück zur Geldkarte oder als Softwareschlüssel in das Zahlungsterminal integriert wird.
Jeder Zahlvorgang geschieht offline, erst beim Kassenabschluss des Zahlungsterminals werden die Daten zum Zahlungsprovider des Händlers übertragen. Bei einer Evidenzzentrale wird für jede Geldkarte ein Schattenkonto geführt. Auf diesem Konto lassen sich 6 Jahre lang alle Zahlungen nachvollziehen. Die Bezahlung erfolgt allerdings in der Praxis anonym, da die Händlerdaten von den Kartendaten physisch getrennt verarbeitet werden. Ein Abgleich ist nur mit gerichtlicher Erlaubnis (z. B. im Zuge eines Strafverfahrens) möglich; derartige Fälle sind aus der Praxis bislang nicht bekannt.
Eine Authentifizierung des Geldkarten-Inhabers gegenüber dem Händler bzw. am Zahlungsterminal findet nicht statt. Daher ist wie beim Verlust einer konventionellen Geldbörse auch bei der elektronischen Geldbörse kein Ersatz möglich. Jeder Finder kann mit der gefundenen Geldkarte zahlen.
Der Vorteil der Geldkarte wird darin gesehen, dass man sich weniger mit Kleingeld abgeben muss. Der Vorteil gegenüber der Zahlung per Kreditkarte oder der Maestrokarte im POS- oder POZ-Verfahren besteht darin, dass der zeitaufwändige Vorgang der Identifizierung durch Ausdrucken eines zweiten Beleges, Eintippen der Geheimzahl und Unterschriftvergleich entfällt. Außerdem wird die Abrechnung von Kleinbeträgen mit Hilfe von Karten durch die relativ geringen Kosten für den Handel attraktiv.